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Verkauf
Wer Dinge privat oder gewerblich verkauft und dabei einen Gewinn erzielt, muss hierauf Einkommenssteuer zahlen, die bei solchen Transaktionen als Spekulationssteuer bezeichnet wird. Dies gilt natürlich auch für den Verkauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung. Allerdings macht der Gesetzgeber hierbei eine wichtige Ausnahme mit der sogenannten Spekulationsfrist: Nach zehnjähriger Haltefrist können Sie Immobilien steuerfrei verkaufen. Der Gesetzgeber geht dann davon aus, dass Sie den Immobilienbesitz nicht zu reinen Spekulationszwecken erworben haben.
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