Hinweis: Unsere Website wird derzeit überarbeitet.
Wir klären auf!
Wenn eine Scheidung unvermeidbar ist, haben Eheleute verschiedene Optionen für den Umgang mit ihrem gemeinsamen Eigentum. Vor allem wenn es um Immobilien geht, müssen schwierige Entscheidungen getroffen werden.
Da der Umgang mit Immobilien im Scheidungsverfahren nicht gesetzlich festgelegt ist, müssen Eheleute im Anschluss selbst über die Zukunft einer gemeinsamen Immobilie entscheiden. Ein gemeinsamer Verkauf ist oft die beste Wahl, kann jedoch nur stattfinden, wenn es eine Einigung zwischen den Parteien gibt. Doch es stehen auch zahlreiche andere Möglichkeiten zur Verfügung.
Wenn der Partner einverstanden ist, kann ein Ehegatte seinen Anteil übernehmen. Bei Unklarheiten über den Verkehrswert der Immobilie sollte man bei dieser Vorgehensweise einen Fachmann hinzuziehen.
Wenn ein Verkauf nicht in Frage kommt, können die Eheleute die Immobilie vermieten und den Erlös teilen. Beide Parteien teilen dann auch die Fixkosten des Hauses.
Mithilfe eines Aufteilungsplans vom Architekten und einer notariell beurkundeten Teilungserklärung können Mehrfamilienhäuser zwischen beiden Parteien aufgeteilt und anschließend selbst bewohnt, vermietet oder verkauft werden.
Wenn es zu keiner Einigung kommt steht als letzte Möglichkeit eine Teilungsversteigerung zur Verfügung. Diese muss beim örtlichen Amtsgericht beantragt werden und kann große Nachteile, beispielsweise einen Erlös weit unter dem Verkehrswert der Immobilie, nach sich ziehen.